Partizipation ist eines der zentralen Elemente der Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein. Sie stärkt die Kinder in ihrer Selbstständigkeit und ihrem Selbstbewusstsein. Durch aktive Beteiligung an der Mitbestimmung und die Möglichkeit, eigene Ideen und Wünsche einzubringen, lernen die Kinder, Verantwortung zu übernehmen und ihre sozialen Kompetenzen zu entwickeln.
Dies fördert das Gemeinschaftsgefühl sowie das individuelle Lernen innerhalb der Gruppe.
In der pädagogischen Arbeit einer Kindertagesstätte ist es daher wichtig, Partizipation grundlegend zu integrieren, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen eine Stimme zu geben. So wird eine positive Lernumgebung geschaffen, die die Kinder ermutigt, aktiv an ihren eigenen Bildungsprozessen teilzunehmen. (Text: KI gestützt erstellt)
Die Verfassung - für Kita-Kinder erklärt
Als wir vor vielen Jahren (2012) das Kinderparlament eingeführt haben, brauchten wir dafür auch eine gesetzliche Grundlage - eine Verfassung.
In dieser Verfassung ist festgeschrieben, wie die Kinder ihre Wünsche und Rechte durchsetzen können, aber auch welche grundsätzlichen Rechte ihnen zustehen.
Wichtig dabei ist, dass auch wir uns an die Vorgaben der Verfassung halten, denn sie ist ein wichter Baustein in unserer Bildungsarbeit und die Kinder können so lernen, dass die Gesetze für alle Menschen gleichermaßen gelten. Im Rahmen des Kita-Alltags ist es daher sehr wichtig, dass die Eltern auch diesen Teil des pädagogischen Konzeptes aktiv mit tragen, aber mindestens akzeptieren.
Wir haben aber auch gemerkt, dass es gar nicht so einfach ist, zu erklären, was eine Verfassung ist. Daher haben sich zwei ehemalige Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung vor einiger Zeit auf den Weg gemacht und ein Video erstellt, in dem die Verfassung erklärt wird.
Wir danken Frau Samel, Frau Winkler (Gestaltung) & Frau Schröder (techn. Bearbeitung) für dieses gelungene Video, welches wir auch Ihnen nicht vorenthalten möchten.
Erfreuen Sie sich an Professor Raupenwurm und seinem Team. Viel Spaß!